FACHINFORMATIONEN FÜR ÄRZTE UND APOTHEKER
Hier ergänzen wir für Sie Informationen rund um das Arzneimittel Medizinalcannabis.
Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
|
||||
|
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2023 in seiner Sitzung zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie Cannabis die nachfolgenden Detailregelungen beschlossen, die zukünftig bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.
Voraussetzungen für eine Verordnung:
Die Verordnung ist weiterhin zulässig für Patienten mit einer schwerewiegenden Erkrankung.
Als Erweiterung kann nun auf die Nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensqualität verwiesen werden.
Änderungen beim Genehmigungsvorbehalt:
Bei der Verordnung von getrockneten Blüten oder Extrakten ist zu prüfen, ob andere cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind.
Lediglich die Erstverordnung bedarf einer Genehmigung durch die Krankenkassen. Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder ein Produktwechsel innerhalb einer Darreichungsform bedürfen keiner erneuten Genehmigung.
Die Erstgenehmigung darf von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen versagt werden. Eine Ablehnung bedarf einer Begründung.
Cannabisverordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung.
In der stationären Behandlung oder im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) besteht weiterhin eine Genehmigungspflicht. Die Prüffrist der Krankenkassen beträgt allerdings nur 3 Tage.
Wer darf Medizinalcannabis verordnen?
Eine Einschränkung der Facharztgruppen hinsichtlich der Verordnung wurde nicht beschlossen. Somit können, wie auch schon in der Vergangenheit, weiterhin alle Ärzte Cannabisarzneimittel verschreiben.
Der Beschluss tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit ihn rechtlich nicht beanstandet und der G-BA ihn im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Die Ergebnisse der BfArM-Begleiterhebung - für die fünf Jahre lang Daten von Cannabis-PatientInnen erhoben wurden - ergaben, dass medizinisches Cannabis vorrangig gegen chronische Schmerzen verschrieben wird. Aber auch für viele andere Erkrankungen kommt es zum Einsatz.
Die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:
Hier finden Sie den Abschlussbericht und die Auswertungen: BfArM-Begleiterhebung
Erhalten Sie einen Einblick in eine GMP-zertifizierte Cannabis-Produktionsstätte.
Verfolgen Sie die medizinische Cannabisblüte vom Anbau im Indoor-Gewächshaus bis hin zum fertigen Produkt.
Erfahren Sie unter welch hohen Qualitätsstandards das Medizinalcannabis gewonnen wird und seinen Weg zum Patienten findet.
(zur Verfügung gestellt von Bedrocan)